Autoversicherung | Frequently Ask Questions


Compulsory (CTPL): Gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherung: Diese obligatorische Versicherung (Compulsary), muss jedes Kraftfahrzeug in Thailand haben. Die Versicherung deckt nur Körperverletzung oder den Todesfall ab (geringe Deckungssummen). Sachschäden sind nicht versichert. Aufgrund des geringen Versicherungsschutzes ist es sehr riskant, nur diese Versicherungsart zum Führen eines Fahrzeuges zu nutzen.

First-Class-Versicherung – Vollkaskoversicherung: besser bekannt als „All Risks“- oder „Full Class“-Versicherung. Die First-Class-Versicherung bietet einen umfassenden Schutz. Sachschäden, Feuer, Diebstahl, Körperverletzung oder Todesfall der dritten Partei sind versichert. Die Deckung für den Fahrer und die Insassen des Fahrzeugs sowie eine Kaution sind ebenfalls im Versicherungspacket enthalten.

3. Klasse Versicherung: Diese Versicherung deckt Sachschäden, Personenschäden und Todesfälle der dritten Partei ab. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Krankheitskosten für Fahrer und Mitfahrer des Fahrzeugs sowie Deckung für eine Kaution. Schäden am eigenen Fahrzeug sind in der 3. Klasse nicht versichert.

3+1 Versicherung: Dieser Versicherungsschutz beinhaltet die Gleichen Leistungen wie die 3. Klasse Policen. Erweitert wird dieser jedoch durch die Deckung des eigenen Fahrzeuges. Das Fahrzeug ist jedoch nur versichert, wenn der Unfall durch eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug verursacht wurde und die Identität des anderen Vertragspartners bekannt ist.

2+1 Versicherung: Dieser Versicherungsschutz beinhaltet die Gleichen Leistungen wie die 3. Klasse, zudem ist Diebstahl und Feuer Ihres eigenen Autos mit abgedeckt.

Viele von uns sind es gewohnt, die First-Class-Versicherung zu streichen und in eine niedrigere Stufe zu wechseln, wenn das Fahrzeug beispielsweise älter wird. In Thailand ist es jedoch ratsam, Ihre First-Class-Versicherung so viele Jahre wie möglich aufrechtzuerhalten. In den meisten westlichen Ländern können Sie davon ausgehen, dass andere Verkehrsteilnehmer versichert sind, während dies in Thailand möglicherweise nicht der Fall ist.

Sollte Ihr Fahrzeug durch einen Unfall, welchen Sie nicht verschuldet haben, beschädigt werden, übernimmt eine First Class Versicherung Ihren Schaden. Heutzutage ist es möglich, eine First-Class-Versicherung abzuschließen, bis ein Auto 20 Jahre alt ist.

In Thailand ist das Fahrzeug mit maximal 80 bis 85 % seines Zeitwertes versichert. Der Grund dafür ist, dass der angegebene Betrag während des gesamten Versicherungsjahres von der Versicherungsgesellschaft ausbezahlt beziehungsweise zur Verfügung gestellt wird.

Den vollen Betrag erhalten Sie, wenn Ihr Fahrzeug durch Unfall, Brand oder Diebstahl einen Totalschaden erleidet. Auf jeder First-Class-Police finden Sie den Versicherungswert des Fahrzeugs in der mittleren Spalte.

Normalerweise erhalten Sie kein Ersatzfahrzeug, da diese in Thailand nicht üblich ist. Es besteht aber die Möglichkeit einen sogenannten „Nutzungsausfall“ bei der gegnerischen Versicherungsgesellschaft geltend zu machen (vorausgesetzt, die andere Partei war Unfallverursacher und versichert). Für eine Limousine beträgt der Entschädigungsbetrag 500 Baht/Tag, während Ihr Fahrzeug in Reparatur ist.

In Thailand bieten die Versicherungen zwei Reparaturmöglichkeiten an:

1. Dealer Garage: Eine Police mit einer Dealer Garage erlaubt es Ihnen Ihr Fahrzeug im Schadensfall direkt bei einem Autohaus Ihres Fahrzeugherstellers reparieren zu lassen. Diese hat den Vorteil, dass Ihr Fahrzeug in der Regel schneller repariert wird und immer Originalteile verwendet werden. Das Werkstattpersonal ist ebenfalls spezialisiert auf die jeweilige Automarke.

2. Contract Garage: Eine Police mit einer Contract Garage erlaubt nur die Reparatur in einer freien Werkstatt. Diese Werkstätten arbeiten mit den Versicherungen zusammen und reparieren alle gängigen Automobilmarken.

Die einzige gesetzlich vorgeschriebene Versicherung ist die CTPL (Compulsory Third Party Liability). Die Jahresprämie für eine Limousine beträgt 645,21 Baht. Diese obligatorische Versicherung (Compulsary), muss jedes Kraftfahrzeug in Thailand haben. Die Versicherung deckt nur Körperverletzung oder den Todesfall ab (geringe Deckungssummen). Sachschäden sind nicht versichert. Aufgrund des geringen Versicherungsschutzes ist es sehr riskant, nur diese Versicherungsart zum Führen eines Fahrzeuges zu nutzen.

Ja, die normale NCB-Struktur lautet wie folgt:

• Nach 1 Jahr 20 %
• Nach 2 Jahren 30 %
• Nach 3 Jahren 40 %
• Nach 4 Jahren 50 %

Anmerkung 1: Der NCB wird nur auf der Basisprämie berechnet. Die Versicherungsprämie basiert auf verschiedenen Komponenten, jedoch wird der NCB nicht auf jede Komponente angerechnet.

Anmerkung 2: Aus unseren Heimatländern sind die meisten von uns daran gewöhnt, dass die NZB mit Ihnen als versicherter Person verbunden ist. In Thailand ist der NCB mit dem Fahrzeug und nicht mit dem Fahrer verbunden. Wenn Sie ein neues Auto kaufen und Ihr altes Auto 50 % NCB hatte, müssen Sie im ersten Jahr höchstwahrscheinlich mit 0 % NCB beginnen. Die Übertragung des NCB von einem Auto auf ein anderes ist nur unter besonderen Umständen möglich.

Durch den Wechsel von der Händlerwerkstatt (Dealer Garage) zur Vertragswerkstatt (Contract Garage).

2 Durch eine Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung, beispielsweise in Höhe von 5.000 Baht, müsste nur dann gezahlt werden, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet/verursacht haben.

3 Sie können eine Police mit festgelegten Fahrern buchen „Named Drivers“. Unter diesen Policen können maximal 2 Namen hinzugefügt werden. Sollten andere Personen Ihr Auto fahren, die nicht in der Police stehen, ist das Auto immer n

4 Das Platzieren einer Dashcam kann zu einem Rabatt von 5 bis 10 % auf Ihre Jahresprämie führen.

Es ist möglich, dass Sie eine First-Class-Police ohne Selbstbeteiligung haben, aber im Schadensfall trotzdem 1.000 Baht bezahlen müssen. Dies kann passieren, wenn Ihr Fahrzeug von Dritten beschädigt wird und die Identität zudem unbekannt ist. Beispielsweise ein Parkschaden im Parkhaus etc. In solchen Situationen greift die gesetzliche Regel, die die Eigenleistung von 1.000 Baht vorsieht. Ein selbstverursachter Schaden, wie bereits das leichte Rammen eines Pfostens ist von diesen 1000 Baht befreit.

Bis Mitte 2020 war es üblich, hohe Deckungssummen für Todesfälle der dritten Partei in den Policen zu sehen. Üblich waren beispielsweise Beträge von 2.000.000 Baht pro Person. In der Praxis wurden diese hohen Beträge jedoch fast nie ausgezahlt. Der gezahlte Betrag war immer das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Versicherungsgesellschaft und den Angehörigen des Opfers. Dies änderte sich im Jahr 2020, als die OIC (die thailändische Versicherungsaufsichtsbehörde) vorschrieb, dass Unternehmen in solchen Situationen den auf der Police angegebenen Betrag auszahlen müssen. Eine Folge davon war, dass fast alle Unternehmen begannen, ihre Versicherungssummen für die Todesfallversicherung zu reduzieren. Heutzutage sind 500.000 Baht pro Person so etwas wie die Norm geworden. Eine Erhöhung der Deckungssumme ist oft gegen einen geringen Aufpreis möglich. Dies ist sehr zu empfehlen, da 500.000 Baht etwas zu niedrig angesetzt ist.

In Thailand unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Deckungssummen, wenn es zu dem Insassenschutz kommt. Zum einen die Deckung für Körperverletzung/Tod der dritten Partei, als auch die Deckung für medizinische Kosten für den Fahrer und die Insassen des Fahrzeugs. Fahrer & Familienangehörige: Die Deckungssumme für medizinische Kosten liegt bei 100.000 Baht pro Person. Keine direkten Familienmitglieder: Die Deckungssumme für medizinische Kosten liegt bei 500.000 Baht pro Person. Dieser Personenkreis fällt unter die dritte Partei.

In Thailand handelt es sich um eine Straftat, sollte bei einem Unfall eine Person versterben oder wird so verletzt, dass diese 20 Tage oder länger nicht arbeiten kann. Die Polizei bringt diese Fälle dann vor Gericht. Sollte die Polizei annehmen, dass eine Fluchtgefahr besteht, darf die Polizei Sie sofort festnehmen. Diese kommt aber sehr selten vor. In diesem Falle würde die Versicherung die in der Police angegebene Kaution für Sie bezahlen.

Mietfahrzeuge müssen über eine spezielle Mietversicherung verfügen. Viele kleinere Vermieter nehmen das nicht ernst. Fragen Sie daher immer nach, ob Sie eine Kopie der Versicherungspolice sehen können. Achten Sie genau darauf, was auf der Unterseite der Police steht. Wenn Sie einen Text wie „Nur für den privaten Gebrauch, nicht für die Vermietung/Vermietung“ sehen, können Sie sicher sein, dass es sich nicht um eine Mietversicherung handelt.

Das Fahren eines Mietfahrzeugs, ohne dass es als Mietfahrzeug versichert ist, kann schwerwiegende Folgen haben. Der Versicherer lehnt die Deckung ab, wenn er feststellt, dass das Fahrzeug vermietet ist. Stehen auf der Versicherungspolice Begriffe wie „Vermietung/Vermietung“ oder „Gewerbliche Nutzung“, ist das Mietfahrzeug ordnungsgemäß versichert und Sie haben keine Probleme zu befürchten.



Der Versicherer sendet dann einen „Gutachter“ zum Unfallort. Der Sachverständige kümmert sich um den Papierkram, veranlasst das Abschleppen des Fahrzeugs (falls erforderlich) und hält den Kontakt zur Polizei (die oft kein Englisch spricht). Wichtig zu wissen ist, dass fast alle Versicherungsunternehmen diese Arbeit an „Law Offices“ auslagern. Wenn dem Versicherer ein Unfall gemeldet wird, wird dieser eine Anwaltskanzlei in der Nähe auswählen und kontaktieren. Die Rechtsanwaltskanzlei schickt dann jemanden zum Unfallort. Auch wenn diese zusätzliche Hilfestellung besser ist, als es die meisten von uns aus ihren Heimatländern gewohnt sind, kann dieses auch Hürden mit sich bringen.

• Der Gutachter spricht kein Englisch. Das ist leider üblich. Wenn etwas abgestimmt werden muss, fungiert in der Regel die Notrufzentrale der Versicherung als Telefondolmetscher.

• Es dauert lange, bis der Gutachter eintrifft. In Stoßzeiten, insbesondere bei schlechtem Wetter mit gleichzeitig mehreren Kollisionen, kann es vorkommen, dass alle Sachverständigen einer Kanzlei besetzt sind und die Wartezeiten bis zu einer Stunde betragen können.

Wenn Sie eine Anhängerkupplung einbauen und mit Ihrem Auto einen Anhänger ziehen möchten, prüfen Sie am besten, ob Ihre Versicherung beim Ziehen eines Anhängers noch greift. Es gibt mehrere Versicherungsgesellschaften, die keine Kosten übernehmen, wenn ein Anhänger gezogen wird.

Die obligatorische Versicherung wird von vielen Versicherungsgesellschaften, als auch direkt beim Verkehrsamt angeboten. Sie könnten diese Versicherung auch bei der Bezahlung Ihrer Straßensteuern im Amt bezahlen. Die Deckung und Prämie sind überall gleich. Es ist jedoch besser, die Pflichtversicherung bei derselben Gesellschaft abzuschließen, bei der Sie bereits eine Zusatzversicherung haben (z. B. First-Class).

Der Grund dafür ist, dass die Zusatzversicherung erst dann zu decken beginnt, wenn die Deckungsgrenzen der Pflichtversicherung erreicht sind. Angenommen, jemand wird aufgrund eines Unfalls ins Krankenhaus eingeliefert und die Rechnung beträgt 400.000 Baht. Die ersten 80.000 Baht werden von der Pflichtversicherung gezahlt, aber erst wenn diese Grenze erreicht ist, greift die Zusatzversicherung und deckt weiter (bis zur Policengrenze). Natürlich kann es in solchen Situationen kompliziert werden, wenn man es mit 2 verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu tun hat. Wenn Sie die Pflichtversicherung bei derselben Gesellschaft abschließen, bei der Sie Ihre Zusatzversicherung haben, müssen Sie sich nur mit einer Versicherungsgesellschaft auseinandersetzen.

Es gibt keine Kündigungsfrist. In Thailand gilt die Regel: Nicht zahlen heißt nicht verlängern. Wenn Sie also nicht verlängern möchten, zahlen Sie einfach Ihre Verlängerungsprämie nicht. Es ist möglich, Ihre Police vor dem Verlängerungsdatum zu kündigen, beispielsweise wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben. In diesem Fall erstattet Ihnen die Versicherung dann gemäß dem Erstattungsschema in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wenn Sie eine First-Class-Versicherung haben und beispielsweise Mader oder Ratten die Elektrik des Fahrzeuges beschädigen, ist dies gedeckt. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung in Ihrer Police haben, müssten Sie diesen in diesem Falle bezahlen.

Leider länger, als wir es aus westlichen Ländern gewohnt sind. Dieses liegt vor allem an einer anderen Planungsweise. Außerdem ist es zu bestimmten Zeiten (man denke an die Regenzeit) einfach viel belebter. Die Lieferung von Teilen kann auch länger dauern. Wenn Ihr Fahrzeug fahrbereit ist, vereinbaren Sie mit der Werkstatt, dass das Auto erst gebracht wird, wenn alle Teile geliefert wurden.

Das Fahrzeug wird als Totalschaden deklariert, wenn die Reparaturkosten 70 % des Versicherungswertes in der Police übersteigt. Die Versicherung zahlt Sie in diesem Falle aus (Deckungssumme in der Police).

Zubehör ist in der Regel in einer First-Class-Versicherung bis 20.000 Baht bereits enthalten. Zubehör, welches diese Summe deutlich überschreitet, sollten Sie bei der Versicherung anmelden um diese mitversichern zu lassen.